Nützliche Informationen
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Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Das Arbeitnehmerentsendegesetz ermöglicht die allgemeinverbindliche Definition von Mindestarbeitsbedingungen in den Branchen, die grenzüberschreitend tätig sind und dann für In-, wie für Ausländer gleichermaßen gelten.
Arbeitnehmer-Überlassungserlaubnis
Das Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist in Deutschland Voraussetzung für das Betreiben der Arbeitnehmerüberlassung.
Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird zunächst für ein Jahr befristet erlassen und kann dann jeweils auf Antrag zweimal für ein weiteres Jahr verlängert werden. Danach wird sie in der Regel unbefristet erlassen.
Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit erteilt.
Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit in Deutschland.
Arbeitsvermittlung
Im August 1994 ist das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit gefallen. Im Anschluss daran haben immer mehr auf Personaldienstleistung spezialisierte Unternehmen auch diese Leistung in ihr Portfolio aufgenommen. Dies fällt ihnen umso leichter, da die reine Arbeitsvermittlung (auch: Personalvermittlung) im Ergebnis ein Bestandteil bzw. Arbeitsschritt der Zeitarbeit ist.
Betriebsrente
Als einer der ersten deutschen Personaldienstleister bieten wir Ihnen ein Konzept für die betriebliche Altersvorsorge an. Das Modell, das dafür gemeinsam mit unserem Partner, der Allianz, entwickelt wurde, ist genauso einfach wie flexibel. Und, wichtiger noch: es leistet einen entscheidenden Beitrag um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter fest zu sichern.
Sie bestimmen einfach Ihren monatlichen Wunschbetrag für Ihre Betriebsrente. Dieser wird dann vom Bruttolohn abgezogen und steuer- und sozialabgabenfrei verrechnet. Wir zahlen Ihnen dafür zusätzlich einen Zuschuss. Sie profitieren also sowohl von einer staatlichen Förderung, als auch von unserem Beitrag als Arbeitgeber.