Verantwortung an erster Stelle
Um unsere große Verantwortung wissend, fühlen wir uns sowohl dem Mitarbeiter als auch unseren Kunden im gleichen Maße verpflichtet.
Das bedeutet, dass wir nach innen als fairer Arbeitgeber und nach außen als ehrlicher Geschäftspartner auftreten. Daran wollen wir uns messen lassen. Unser unternehmerisches Handeln richtet sich daher strikt nach den geltenden Rechtsnormen und ethisch-moralischen Grundsätzen.
So, wie es sein soll
Die in Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften finden bei Striewe Zeitarbeit uneingeschränkte Anwendung. Namentlich sind das solche des Arbeitsgesetze, des Bundesurlaubsgesetze, des Entgeltfortzahlungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und der jeweils einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Daneben gelten Berufsgenossenschaftliche Vorschriften ebenso, wie solche der Sozialgesetzbücher.
Striewe Zeitarbeit bekennt sich klar und uneingeschränkt zu den Tarifvereinbarungen zwischen der IGZ und dem DGB. Löhne, die hinter diesen Vereinbarungen zurückbleiben lehnen wir entschieden ab. Die Auszahlung der Mitarbeitergehälter erfolgt entsprechend mindestens einmal im Monat. Die Mitarbeiter werden darüber hinaus über die Zusammensetzung Ihrer Vergütung informiert.
Unsere Mitarbeiter sind die bedeutendsten Bausteine unseres Erfolges, Ihre guten Leistungen die „Corporate Identity“ unseres Unternehmens.
Allem voran steht ein respektvoller Umgang
In unserem Unternehmen verbietet sich jedwede Art von Diskriminierung. Unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seiner Herkunft, seiner Religion, seiner sexuellen Orientierung und seinem Alter, ist jeder Mitarbeiter gleich zu behandeln, und zwar mit Würde und Respekt. Dieser Grundsatz gilt nicht nur bei der ausgeübten Tätigkeit selbst, sondern auch im Vorfeld bei Bewerbungen und Anstellungen.