So einfach geht’s
Informationspflicht für Bewerber
INFORMATION DER BETROFFENEN PERSONEN (BEWERBER) BEI DIREKTERHEBUNG (ART. 13 DS-GVO)
Verantwortlicher
Striewe Zeitarbeit GmbH
Forstweg 1 31582 Nienburg/Weser
Gesetzlicher Vertreter
Marc Striewe
Tel.: 05021 – 60 800 60
Datenschutzbeauftragter
Alexander Eggers
- Zwecke der VerarbeitungstätigkeitAuswahl geeigneter externer Bewerber zur Besetzung einer offenen Stelle.
- Rechtsgrundlage der VerarbeitungstätigkeitDie Verarbeitung ist für die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses gem. Art. 88 DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG erforderlich. (Eine über das aktuelle Bewerbungsverfahren hinausgehende Speicherung bzw. eine Weitergabe an Dritte bedingt eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, welche die Anforderungen an die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 1-4 DS-GVO werden erfüllt.)
- Kategorien von EmpfängernIntern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Geschäftsleitung))
- Datentransfer in ein DrittlandEs liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.
- Zwecke der VerarbeitungstätigkeitAuswahl geeigneter externer Bewerber zur Besetzung einer offenen Stelle.
Zusätzliche Informationspflichten
- Speicherdauer der personenbezogenen Daten6 Monate (Bewerbung) (Löschung nach 6 Monaten (sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt). Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten gem. § 21 Abs. 5 AGG plus vertretbarer Bearbeitungszeit.)
- Rechte der betroffenen PersonSie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den links genannten Datenschutzbeauftragten.
- BeschwerderechtSie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen DatenDie betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.
- Folgen der NichtbereitstellungKeine Anstellung möglich.
- Automatisierte EntscheidungsfindungEs erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.